Gesuche

Sie dürfen gerne ein Gesuch einreichen und der Stiftungsrat wird Ihr Gesuch behandeln, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

Generell: Beschreibung des Projektes (Inhalt, Zielgruppe, Bedarfsnachweis, Zielsetzung, Referenzen); bei Gesuchen um einen Beitrag an Therpiekosten: Aerztliches Zeugnis und Nachweis, dass keine Dritte (Krankenkasse, IV, Sozialhilfe, Schule etc.) für die Kosten aufkommen.

Private und Einzelpersonen zusätzlich: Belege über Ihre finanziellen Verhältnisse (letzte Steuerveranlagung, Lohnabrechnung); Budget für die laufenden Kosten (Steuern, Miete, Krankenkasse, Krankenkosten); Aufstellung über die benötigten Beiträge.

Organisationen und Institutionen zusätzlich: Projektkosten mit detailliertem Budget, Angaben zu Beiträgen Dritter (bewilligte und beantragte Beiträge); Statuten und die letzten beiden Jahresberichte und Jahresrechnungen. 

Gesuchseingabe: Gesuche sind jeweils 3 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Stiftung einzureichen. Sitzungstermine 2024 (05.02.2024/03.06.2024/02.09.2024/25.11.2024)

 

                              

 

Projekt
Verantwortliche Ansprechperson
Weitere Ansprechperson
Überweisung des Unterstützungsbeitrags
Beilagen

Spenden

Wir freuen uns über jede Spende zugunsten kranker Kinder in der Region Basel. 

Spenden können auf unser Postkonto 60-213158-7 einbezahlt werden. 

Spenden ab 100 Franken können vom steuerbaren Einkommen in allen Kantonen abgezogen werden.

IBAN CH02 0900 0000 6021 3158 7

Spenden

Fallbeispiele

Sehen Sie sich einige Fallbeispiele an: Diese zeigen auf, wie die Marie Anna-Stiftung sich zugunsten der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen engagiert.

Fallbeispiele ansehen