Sie dürfen gerne ein Gesuch einreichen und der Stiftungsrat wird Ihr Gesuch behandeln, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
Generell: Beschreibung des Projektes (Inhalt, Zielgruppe, Bedarfsnachweis, Zielsetzung, Referenzen); bei Gesuchen um einen Beitrag an Therpiekosten: Aerztliches Zeugnis und Nachweis, dass keine Dritte (Krankenkasse, IV, Sozialhilfe, Schule etc.) für die Kosten aufkommen.
Private und Einzelpersonen zusätzlich: Belege über Ihre finanziellen Verhältnisse (letzte Steuerveranlagung, Lohnabrechnung); Budget für die laufenden Kosten (Steuern, Miete, Krankenkasse, Krankenkosten); Aufstellung über die benötigten Beiträge.
Organisationen und Institutionen zusätzlich: Projektkosten mit detailliertem Budget, Angaben zu Beiträgen Dritter (bewilligte und beantragte Beiträge); Statuten und die letzten beiden Jahresberichte und Jahresrechnungen.
Gesuchseingabe: Gesuche sind jeweils 3 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Stiftung einzureichen. Sitzungstermine 2024 (05.02.2024/03.06.2024/02.09.2024/11.11.2024)
Wir freuen uns über jede Spende zugunsten kranker Kinder in der Region Basel.
Spenden können auf unser Postkonto 60-213158-7 einbezahlt werden.
Spenden ab 100 Franken können vom steuerbaren Einkommen in allen Kantonen abgezogen werden.
IBAN CH02 0900 0000 6021 3158 7
SpendenSehen Sie sich einige Fallbeispiele an: Diese zeigen auf, wie die Marie Anna-Stiftung sich zugunsten der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen engagiert.
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